Gefälschtes Inkassoschreiben erhalten – ist das Betrug und was muss ich jetzt tun?
Ein Inkassobrief kommt Ihnen komisch vor? So erkennen Sie eine Fälschung, sichern Beweise und wehren sich rechtssicher – ohne einen Cent zu zahlen.

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Ein Brief im Kanzlei-Design, eine hohe Forderung, eine kurze Frist – und ein mulmiges Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt. Aktuell kursieren vermehrt professionell gestaltete Zahlungsaufforderungen. Sie imitieren bekannte Kanzleien und Inkassobüros und drängen Empfänger zur schnellen Überweisung. Haben Sie so ein Schreiben vor sich, zahlen Sie jetzt nicht in Panik. Prüfen Sie stattdessen gezielt.
Kurz gesagt
Ein gefälschtes Inkassoschreiben begründet keine Zahlungspflicht. Sie schulden dem Absender nichts, denn ein wirksamer Anspruch steht nicht dahinter. Will jemand mit erfundenen Forderungen Geld erschleichen, handelt es sich strafrechtlich um versuchten oder vollendeten Betrug (§ 263 StGB). Wichtig ist: nicht zahlen, nicht überstürzt reagieren, aber auch nicht einfach wegwerfen. Prüfen Sie stattdessen die Echtheit, sichern Sie Beweise und melden Sie die Sache.
Womit ich Ihnen helfe
- Ich prüfe für Sie, ob die Forderung und der Absender überhaupt echt und berechtigt sind
- Ich formuliere bei Bedarf eine rechtssichere Reaktion an den vermeintlichen Absender oder die echte Kanzlei, deren Name missbraucht wurde
- Ich unterstütze bei der Strafanzeige und der Meldung an die zuständigen Stellen
- Ich kläre, ob hinter dem gefälschten Schreiben eine reale, aber unberechtigte oder verjährte Forderung steckt – und wie Sie sich dagegen wehren
So erkennen Sie eine Fälschung
Echte Inkassounternehmen und Rechtsanwaltskanzleien müssen registriert sein, wenn sie geschäftsmäßig Forderungen für Dritte eintreiben. Inkassodienstleister brauchen dafür eine Zulassung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das öffentlich einsehbare Rechtsdienstleistungsregister weist sie dort aus. Fehlt der Absender dort komplett, ist das ein starkes Indiz für eine Fälschung. Das Gleiche gilt, wenn Name, Anschrift und Registernummer nicht übereinstimmen. Bei angeblichen Anwaltskanzleien lohnt der Blick ins Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Alternativ rufen Sie kurz bei der genannten Kanzlei an – über eine selbst recherchierte Telefonnummer, nicht über die im Brief angegebene.
Weitere typische Warnzeichen: eine IBAN aus einem Land ohne erkennbaren Bezug zur angeblichen Forderung, ein generisches oder leicht verändertes Kanzlei-Logo, Rechtschreibfehler trotz angeblich professionellem Absender, eine nicht nachvollziehbare Forderungsgrundlage (welcher Vertrag, welche Rechnung, welches Datum?) sowie massiver Zeitdruck mit Drohungen wie Konto- oder Gehaltspfändung binnen 24 oder 48 Stunden. Seriöse Forderungsschreiben nennen immer die zugrunde liegende Ursprungsforderung konkret. Sie lassen sich beim angeblichen Gläubiger verifizieren.
Zivilrechtlich: Sie schulden nichts
Eine Forderung entsteht nicht durch einen Brief, sondern durch einen wirksamen Anspruch – etwa aus einem Vertrag, den Sie tatsächlich geschlossen haben. Ist die Forderung frei erfunden, gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie müssen dann nichts zahlen, egal wie professionell das Schreiben aussieht oder wie viel Druck es aufbaut. Das gilt auch, wenn jemand den Namen einer real existierenden Kanzlei oder eines real existierenden Inkassounternehmens missbraucht hat. Mit diesem Unternehmen hatten Sie dann schlicht keinen Kontakt, der eine Zahlungspflicht auslösen könnte.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einer echten, aber überzogenen oder verjährten Forderung. Manchmal ist der Absender real, doch die Forderung selbst unberechtigt, längst verjährt oder der Höhe nach falsch berechnet. Auch dagegen müssen Sie sich wehren – aber mit anderen Mitteln als bei einer kompletten Fälschung, etwa durch Widerspruch, Einrede der Verjährung oder Prüfung der Ursprungsforderung. Deshalb lohnt sich in jedem Fall eine fachliche Einordnung, bevor Sie reagieren.
Strafrechtlich: Betrug und was Sie tun können
Wer mit einem gefälschten Inkassoschreiben eine erfundene Forderung geltend macht, um Sie durch Täuschung zu einer Zahlung zu bewegen, erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Voraussetzung sind eine Täuschung über Tatsachen, ein dadurch erregter Irrtum und eine beabsichtigte Vermögensschädigung zugunsten des Täters. Betrug ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bereits der Versuch ist strafbar. Ob im Einzelfall ein vollendeter oder nur versuchter Betrug vorliegt, hängt davon ab, ob bereits gezahlt wurde. Für Sie als Betroffenen ändert das an der Handlungsempfehlung nichts.
Zuständig für die Strafanzeige ist jede Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft. Die Täter sitzen häufig im Ausland oder agieren anonym über gefälschte Konten. Deshalb führt eine Anzeige nicht immer zu einer Verurteilung. Sie ist trotzdem wichtig, damit die Ermittlungsbehörden ein Muster erkennen und weitere Opfer verhindert werden können. Informieren Sie parallel die Verbraucherzentrale – sie sammelt Betrugsmuster und warnt öffentlich vor aktuellen Wellen. Wurde eine reale Kanzlei oder ein reales Inkassounternehmen missbraucht, benachrichtigen Sie auch dieses Unternehmen. So kann es gegebenenfalls rechtlich gegen den Missbrauch seines Namens vorgehen.
Beweise sichern – so gehen Sie vor
Bevor Sie irgendetwas wegwerfen oder löschen, sichern Sie das Schreiben vollständig. Dazu gehören: der komplette Briefkopf mit Logo und Absenderangaben, die genannte IBAN und der Zahlungsempfänger, das Datum und die gesetzte Frist, der Umschlag mit Poststempel (falls postalisch zugestellt) sowie bei E-Mails die vollständigen Kopfzeilen (Header) mit der tatsächlichen Absenderadresse. Machen Sie Fotos oder Scans, bevor Sie das Original bei der Polizei oder Verbraucherzentrale vorlegen. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Strafanzeige. Sie helfen auch dabei, das Schreiben rechtssicher als Fälschung einzuordnen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mandant von mir erhält einen Brief im Design einer bundesweit bekannten Kanzlei. Angeblich geht es um eine offene Rechnung eines Online-Shops, den er nie genutzt hat. Die Forderung soll binnen 48 Stunden auf ein Konto bei einer ausländischen Bank überwiesen werden, sonst drohe die Zwangsvollstreckung. Eine Prüfung im Rechtsdienstleistungsregister zeigt: Unter diesem Namen ist niemand registriert. Die echte Kanzlei mit ähnlichem Namen bestätigt auf Nachfrage, mit dem Schreiben nichts zu tun zu haben. Der Mandant zahlt nicht, sichert Brief und Umschlag, erstattet Strafanzeige und informiert die Verbraucherzentrale. Die Sache ist für ihn damit rechtlich erledigt, ohne dass er einen Cent verloren hat.
Häufige Fehler
Viele Betroffene zahlen aus Angst vor Vollstreckung oder Schufa-Eintrag, obwohl beides bei einer erfundenen Forderung gar nicht drohen kann. Andere ignorieren das Schreiben komplett und werfen es weg, ohne es zu dokumentieren. Damit fehlt später der Beweis, falls doch weitere Post oder gar ein echtes Inkasso- oder Mahnverfahren folgt. Ein dritter häufiger Fehler: Betroffene rufen die im Brief angegebene Telefonnummer an, um „das zu klären“. Diese Nummer führt aber oft direkt zu den Tätern. Die versuchen dann, weitere persönliche Daten oder sogar eine Zahlung am Telefon herauszulocken.
Häufige Fragen
Muss ich auf ein gefälschtes Inkassoschreiben überhaupt reagieren?
Eine Antwortpflicht gegenüber den Absendern eines gefälschten Schreibens besteht nicht, denn sie machen keinen echten Anspruch geltend. Reagieren sollten Sie trotzdem – aber gegenüber Polizei, Verbraucherzentrale und gegebenenfalls der real existierenden, missbrauchten Kanzlei. Nicht gegenüber den Betrügern selbst.
Woran erkenne ich, ob ein Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen einzutreiben?
Prüfen Sie die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Es dokumentiert die Zulassung nach § 10 RDG öffentlich einsehbar. Fehlt der Eintrag oder stimmen die Angaben nicht überein, handelt es sich entweder um eine Fälschung oder um eine unzulässige Rechtsdienstleistung.
Was passiert, wenn ich versehentlich schon gezahlt habe?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, um eine Rückbuchung oder Sperrung zu prüfen. Erstatten Sie parallel Strafanzeige, denn bereits gezahltes Geld ist ein wichtiges Beweisstück für einen vollendeten Betrug. Je schneller Sie handeln, desto größer sind die Chancen, dass die Bank die Überweisung noch stoppen kann.
Kann ich als Verbraucher selbst gegen die Betrüger vorgehen, etwa zivilrechtlich?
Zivilrechtliche Ansprüche gegen anonyme oder im Ausland sitzende Täter lassen sich in der Praxis kaum durchsetzen. Identität und Zustelladresse sind meist unbekannt. Der wirksamere Weg ist die strafrechtliche Anzeige – sie schützt auch andere potenzielle Opfer.
Was ist der Unterschied zu einem echten, aber überhöhten Inkassoschreiben?
Bei einem echten Inkassounternehmen mit gültiger Registrierung steckt in der Regel eine reale Ursprungsforderung dahinter. Deren Höhe oder Berechtigung kann im Einzelfall trotzdem strittig sein. Hier hilft keine Strafanzeige, sondern eine inhaltliche Prüfung der Forderung und gegebenenfalls ein Widerspruch oder die Einrede der Verjährung.
Ihr nächster Schritt
Ob Fälschung oder überzogene echte Forderung – beides lässt sich meist innerhalb weniger Tage rechtssicher klären, wenn Sie nicht vorschnell zahlen und die Beweise sichern. Ich prüfe Ihr Schreiben, ordne es rechtlich ein und begleite Sie durch Strafanzeige und Meldung, damit Sie schnell wieder Ruhe haben. Mehr zu verwandten Themen aus dem Zivilrecht finden Sie in meinem Ratgeber. Bei einem konkreten Schreiben empfehle ich ein kurzes Erstgespräch, in dem ich mit Ihnen die nächsten Schritte kläre.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-08-20.