Kosten & Honorar
Die Kostenfrage klären wir offen, bevor Sie mich beauftragen — keine Überraschungen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren
Ich rechne nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab — also nur nach dem, was das Gesetz vorsieht. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert und steigen gestaffelt mit diesem (Anlage 2 zum RVG); sie sind damit vorab nachvollziehbar. Den konkreten Betrag rechne ich Ihnen im Erstgespräch transparent vor. Ein Stundenhonorar vereinbare ich nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Was kostet mich das? — Kostenrechner — unverbindliche Orientierung nach Streitwert, direkt im Browser.
Erstberatung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie und kläre vorab, ob Ihr Anliegen versichert ist. Reine vorsorgliche Beratung — etwa die Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrags — ist meist nicht versichert; darauf weise ich Sie ehrlich hin.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren, §§ 114 ff. ZPO) in Betracht. Liegen die Voraussetzungen vor, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.